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  • Udo Hartmann

mehr als 1000 Beiträge seit 28.03.2002

Die Begründung...

... die Nutzer wüssten, dass der Staat die Verbindungsdaten erlangen
könnte, also bräuchte der Staat auch keinen Durchsuchungsbeschluss,
finde ich besonders toll.

Weil mein Auto schneller als die vorgeschriebenen 50 km/h fahren
kann, darf ich so schnell fahren wie ich will. q.e.d.

Naja, was will man von einem per Definition illegalem Haufen
Rechtsbrecher anderes erwarten?

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