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  • unbekannter Benutzer

75 Beiträge seit 09.11.2011

Steht doch in den AGB ...

... soweit ich mich erinnere, dass die Nutzung eingestellter Fotos
von "Mitgliedern" zu Werbezwecken akzeptiert wird?

Natürlich können diese Klauseln aus vielerlei Gründen unwirksam sein.
Da hilft das Gesetz gegen das Kleingedruckte in den §§ 305 ff. BGB.
Ich gehe sogar davon aus, dass das unwirksam wäre, nämlich
"überraschend". 

Aber ... viel Spaß beim Klagen gegen den Moloch ... ich würde mich
hüten, gegen die Datenkrake zu klagen, wenn ich facebookler wäre. Die
wüssten dann zuviel über mich. Ich würde schweigen ... und mich
langsam entfernen. "Den Schwanz einziehen" und .... begreifen, wem
ich mich da anvertraut habe.

Aber, naja, ich glaube die meisten facebookler sind sogar noch stolz,
wenn ihre Privatfotos zu Werbezwecken von denen verwendet würden ... 

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