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mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.2003

Geheimhaltungspflicht bei Belangen der inneren Sicherheit

> Die US-Regierung beruft sich in der Angelegenheit auf eine Geheimhaltungspflicht bei Belangen der inneren Sicherheit.

Mit genau dieser Begründung wurde DDR-Bürgern die Fahrt außer Landes
verweigert. Und im Gesetz stand dazu, daß im Falle einer solchen
Begründung keine weitere Erklärung abgegeben wird.

Wir lernen also:
Mit der inneren Sicherheit läßt sich alles legalisieren oder auch
verbieten. Hängt nur davon ab, wie es der Anordnende sieht. Weitere
Erklärungen werden nicht gegeben. Wer selbst nachforscht, ist
selbstverständlich kriminell.
Bush hat gut von der DDR gelernt. Wenn der so weitermacht, werden
bald die ersten US-Amerikaner nach Cuba schwimmen.

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