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  • RC

mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.2000

Die Rechte eines Urhebers (und seiner Erben)...enden hier grundsätzlich 70 Jahre

nach dessen Tod." Auch das ist viel zu lang. Die Erben sollten aus
meiner Sicht nicht länger als 25 Jahren nach dem Ableben
Rechtsansprüche haben. So wäre sicher gestellt, dass eventuelle
Kinder nach dem Tod noch eine Ausbildung finanziert bekommen. Alles
andere ist Selbstverantwortung!

Alex

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