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  • Ulriko

mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.2001

Wenn Google und Yahoo bei der Online-Suchanzeigenvermarktung kooperieren

dann wäre das m.W. nach deutschem Recht ein Fall fürs Kartellamt.
Wird das von der US Anti Trust-Gesetzgebung nicht erfasst? Daher
der Brief ans Justizministerium statt ans Kartellamt?

Ulriko

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