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  • Chiren

mehr als 1000 Beiträge seit 13.01.2000

Für Vergangenheitsdaten gibt es keine Rechtsgrundlage.

Die Daten vor dem 1.1.03 gehen die USA einen Scheissdreck an. Dies
widerspricht nämlich dem informationellen Selbstbestimmungsrecht bzw.
dem Zweckbindungsgrundsatz. Wenn die Lufthansa diese Daten
weitergibt, macht sie sich strafbar.

Chiren
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