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  • agef

353 Beiträge seit 22.02.2002

verfassungswidrig ?

ich frage mich, ob diese ungefilterte Öffnung der
Reservierungssysteme aus deutscher Sicht nicht sogar
verfassungswidrig ist. Insbesondere die Möglichkeit des Zugriffs auf
historisierte Datensätze (Stichwort: Bewegungsprofil). Immerhin hat
das BVG ein Urteil zur 'informationellen Selbstbestimmung' gefällt.
Wenn die LH jetzt im Nachhinein ihre ohne ausdrückliche Zustimmung
der Kunden gesammelten und archivierten Daten Dritten zur Verfügung
stellt, halte ich das für bedenklich. Die persönlichen Daten in
Amadeus gehören ja nicht automatisch der LH bzw. dürfen von ihr im
Nachgang nicht zu beliebigen Zwecken verwendet werden. Insbesondere
sollte für Buchungssysteme doch wohl das selbe gelten, wie für
Verbindungsdaten. Wenn Flug und Abrechnung erledigt sind, sind die
Daten nach einer Karenzzeit von sagen wir 30 Tagen zu löschen oder
zumindest dem Online-Zugriff zu entziehen.

Für Daten, die ab heute anfallen, sieht die Lage ggf. anders aus. Der
Kunde, hat im Prinzip die Möglichkeit, auf die Buchung zu verzichten,
oder zu einer anderen Airline zu gehen, die er bislang nicht
frequentiert hat (wenn die ein anderes Buchungssystem verwenden,
dürfte die Verknüpfung der Datensätze über die Systeme hinweg
schwierig werden).

Terroristen wird das ganze vermutlich überhaupt nicht abschrecken.
Die wenigsten von denen reisen ja wohl unter ihrem tatsächlichen
Namen mit der Berufsangabe 'Terrorist'. Schläfer werden so auch nicht
entdeckt, sonst wären sie keine (und die hysterische Rasterfahndung
hätte Ergebnisse gebracht. Die Abwesenheit von Beweisen ist kein
Beweis für Abwesenheit!). 

Wer nicht blöd ist, steigt um von 'ohne Schweinefleisch' auf
'vegetarisch'. Mal sehen wie lange es dann noch dauert bis Ashcroft
feststellt, daß Terroristen Vegetarier sind (und vice versa). Bei der
immigration control darf dann keiner mehr durch, der auf dem Flug in
die USA sein Schinkensandwich nicht aufgegessen hat....

cu
agef
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