Denn mitnichten muss man betrunken sein, nur weil man "vom ĂĽblichen Verhalten" abweicht. Das kann auch andere GrĂĽnde haben, z.B. eine Behinderung. Ich bin mal gespannt, wann die ersten Klagen kommen.
Denn mitnichten muss man betrunken sein, nur weil man "vom ĂĽblichen Verhalten" abweicht. Das kann auch andere GrĂĽnde haben, z.B. eine Behinderung. Ich bin mal gespannt, wann die ersten Klagen kommen.