Denn mitnichten muss man betrunken sein, nur weil man "vom üblichen Verhalten" abweicht. Das kann auch andere Gründe haben, z.B. eine Behinderung. Ich bin mal gespannt, wann die ersten Klagen kommen.
Denn mitnichten muss man betrunken sein, nur weil man "vom üblichen Verhalten" abweicht. Das kann auch andere Gründe haben, z.B. eine Behinderung. Ich bin mal gespannt, wann die ersten Klagen kommen.