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  • Chrisbinich

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Also wird der Strom schlicht abgedreht, wenn die Anlage den Nachbarn stört.

Ohne Zweifel gehört der Nachtlärm zu Dingen, die richtig krass die
Rechte der Betroffenen verletzen: Schlafstörungen und ihre Folgen
erzeugen einen echten Schaden.
Darf das zuständige Versorgungsunternehmen dann einfach bei
wiederholter Tat den Strom abdrehen?

Oder Wasser, wenn ich wiederholt einen Wasserschaden "von oben"
kriege?

Den Subjekten, die einen Browser von seinem Inhalt nicht
unterscheiden können, sollte langsam klar werden, dass Internet KEIN
Computerspiel ist, sondern allmählich zur Grundversorgung gehört.
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