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  • 486DX4-160

mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.2003

Wird das nicht eh verboten?

Ich glaub mich zu erinnern, dass das Bewerber-Hinterherschnüffeln in
"freizeitorientierten" sozialen Netzwerken durch Personaler sowieso
in der für dieses Jahr geplanten Novelle des BDSG-E verboten wird.

Wäre ja noch schöner. Den Arbeitgeber geht es einen feuchten
Kehrricht an was seine (zukünftigen) Mitarbeiter in ihrer Freizeit
treiben. Ob die Sachbearbeiterin betrunken auf NPD-Demos geht, der
Lagerist mit Barbies spielt oder der Abteilungleiter Swingerclubs
testet - scheißegal. Solange sie ihre Arbeit machen.
Wenn jemand nicht passt stellt sich das entweder im
Vorstellungsgespräch oder spätestens in der Probezeit raus.
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