Ich glaub mich zu erinnern, dass das Bewerber-Hinterherschnüffeln in
"freizeitorientierten" sozialen Netzwerken durch Personaler sowieso
in der für dieses Jahr geplanten Novelle des BDSG-E verboten wird.
Wäre ja noch schöner. Den Arbeitgeber geht es einen feuchten
Kehrricht an was seine (zukünftigen) Mitarbeiter in ihrer Freizeit
treiben. Ob die Sachbearbeiterin betrunken auf NPD-Demos geht, der
Lagerist mit Barbies spielt oder der Abteilungleiter Swingerclubs
testet - scheißegal. Solange sie ihre Arbeit machen.
Wenn jemand nicht passt stellt sich das entweder im
Vorstellungsgespräch oder spätestens in der Probezeit raus.
"freizeitorientierten" sozialen Netzwerken durch Personaler sowieso
in der für dieses Jahr geplanten Novelle des BDSG-E verboten wird.
Wäre ja noch schöner. Den Arbeitgeber geht es einen feuchten
Kehrricht an was seine (zukünftigen) Mitarbeiter in ihrer Freizeit
treiben. Ob die Sachbearbeiterin betrunken auf NPD-Demos geht, der
Lagerist mit Barbies spielt oder der Abteilungleiter Swingerclubs
testet - scheißegal. Solange sie ihre Arbeit machen.
Wenn jemand nicht passt stellt sich das entweder im
Vorstellungsgespräch oder spätestens in der Probezeit raus.