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  • Public Relations

647 Beiträge seit 05.11.2006

Dann stellen die Anbieter notfalls auf "Gutschrift fĂĽr Rechnung online" um ...

... und die Werbung kriegt eine weitere Fußnote: "Preis bei Buchung
der Option Rechnung online". 

Nur noch kurze Zeit (und in diesem Fall ein zweitinstanzliches
Urteil) und Handywerbung kommt mit separatem Beipackzettel, weil die
ganzen Fallstricke nicht mehr auf eine Zeitungsseite passen.

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