Derb. Ottonormalverbraucher ist es zuzumuten, für seine private
Webseite oder seine EBay-Aktion die aktuelle Rechtslage plus
aktueller Auslegung und Rechtssprechung zu kennen, ansonsten ist es
im zuzumuten die übliche kostenpflichtige Abmahnung mit
strafbewehrter Unterlassungserklärung zu berappen.
Aber der spammende Anwalt - der es besser wissen müsste, ein Motiv
hat und idealerweise noch mehr Mittel hat - kommt davon. Echt klasse.
Webseite oder seine EBay-Aktion die aktuelle Rechtslage plus
aktueller Auslegung und Rechtssprechung zu kennen, ansonsten ist es
im zuzumuten die übliche kostenpflichtige Abmahnung mit
strafbewehrter Unterlassungserklärung zu berappen.
Aber der spammende Anwalt - der es besser wissen müsste, ein Motiv
hat und idealerweise noch mehr Mittel hat - kommt davon. Echt klasse.