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  • Olaf Boos

332 Beiträge seit 10.01.2000

"der Rechtswidrigkeit ihres Tuns bewusst"....

> Bei dem Absender handele es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei,
> "die sich der Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Wiederholungsfall
> bei Widerspruch" bewusst gewesen sei.

Ich darf da doch mal ganz herzlichst lachen, oder?

Als ob sowas wie "Rechtsverdreher", "Winkeladvokaten", "Was sind 100
Rechtsanwälte auf dem Meeresgrund? - Ein guter Anfang..." nicht
irgendwo ihren 'Ursprung' hätten....

Und dass selbst bei Richtern keine Garantie auf eine
vernunftsbezogene Entscheidung zu erwarten ist, ist alleine schon
durch den Anwaltsspruch "Vor Gericht erhälst du kein Recht, du
erhälst ein Urteil." mehr als ausreichend belegt.

Mit erhöhter Zurechnungsfähigkeit und qualifizierterem
Rechtsempfinden bei Rechtsanwälten für diese Spam quasi "straffrei"
(kostet ja nix, nicht mal die Anwaltskosten des Bespammten) zu
stellen, ist - gelinde gesagt - ein starkes Stück....

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