der tenor in der Süddeutschen ist diesbezüglich wenig positiv:
"Vielmehr sind sie zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Kommission
und der Ministerrat der Regierungen dem Abkommen nicht auf der
Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie hätten zustimmen dürfen.
Denn: Diese Regelung greift nicht, wenn es um die staatliche
Sicherheit und
die Strafverfolgung gehe. Dies aber ist der Zweck der
Datenweitergabe.
„Der Hof hat uns nicht gesagt, ob der Inhalt des Abkommens in Ordnung
ist“, betonte Laitenberger, „er hat nur gesagt, dass es nicht in
unsere Zuständigkeit fällt.“
http://www.sueddeutsche.de/,polm1/ausland/artikel/919/76843/
"Vielmehr sind sie zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Kommission
und der Ministerrat der Regierungen dem Abkommen nicht auf der
Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie hätten zustimmen dürfen.
Denn: Diese Regelung greift nicht, wenn es um die staatliche
Sicherheit und
die Strafverfolgung gehe. Dies aber ist der Zweck der
Datenweitergabe.
„Der Hof hat uns nicht gesagt, ob der Inhalt des Abkommens in Ordnung
ist“, betonte Laitenberger, „er hat nur gesagt, dass es nicht in
unsere Zuständigkeit fällt.“
http://www.sueddeutsche.de/,polm1/ausland/artikel/919/76843/