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858 Beiträge seit 27.03.2007

Folter, Todesstrafe und nun noch Selbstbelastung - USA vorbildlich

In den USA muss man sich als Beschuldigter also nun noch selbst
belasten, da das Gericht ansonsten den Fall schließt und die
Maximalforderung der Anklage durchsetzt - ganz toll!

Prinzipiell dachte ich bisher, dass es das gute Recht eines jeden
Angeklagten ist, zu lügen, dass sich die Balken biegen und Beweise
aus der Welt zu schaffen, sofern er die Möglichkeit dazu hat. Die
Anklage muss dagegen ihr bestes versuchen, Beweise zu sichern und dem
Gericht vorzulegen. Das Gericht bewertet dann, ob die durch die
Anklage vorgelegten Beweise ausreichend sind. Natürlich kann der
Angeklagte bei der Aufklärung auch mithelfen, was sich entsprechend
auf das Strafmaß auswirken kann, aber er kann natürlich auch das
Gegenteil tun und versuchen die Sache zu verschleiern so gut es geht.
Das wäre das klassische Rollenverständnis.

In den USA scheint das aber laut der verlinkten MPAA-Stellungnahme
nicht zu gelten. Da darf die Anklage offensichtlich sagen, welche
Beweise sie gern sehen würde und der Beklagte muss sie vorlegen, weil
dies ansonsten als Behinderung der Justiz angesehen wird. Da kommen
doch wohlige Gefühle an die Zeit der spanischen Inquisition auf.
Vielleicht noch eine kleine Folter, um zur gewünschten Aussage des
Beklagten zu kommen - das ließe sich doch bestimmt einrichten, hat
man doch jenseits des großen Teiches inzwischen ein offizielles
Trainingslager für Folterknechte.

Ach ja: das Strafmaß ist natürlich schon bekannt - Tod auf dem
Scheiterhaufen für die Ketzer. Der oberste Gerichtshof hat ja
lediglich die Giftspritze als unmenschliche Tötungsmethode
ausgesetzt. Ein paar ehemlagie Ku-Klux-Klan-Mitglieder werden sich
wohl finden, die noch wissen, wie man jemanden abfackelt.
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