1.) Haben die evtl. nicht eingeladenen Gäste eine eigene IP Adresse zum Internet hin, sodass der Kunde nicht Abmahnopfer werden kann?
2.) Haben die Datenpakete des Kunden Vorrang vor den Daten der Gäste? Oder müssen die Kunden gegenüber einer Jugendherberge dann auf Videostreamen am Abend verzichten, weil sie sich die Leitung gleichberechtigt mit vielen Gästen teilen müssen?
2b) Wird an solchen Anschlüssen eine künstliche Drosselung ggf. abgeschaltet, bzw. für die Gäste zusätzliche Kapazität für deren Kanal bereitgestellt?
3.) Können die Kunden umgekehrt andere Router als Gast kostenlos nutzen?
Falls alle Punkte zutreffen, wĂĽrde ich die Sache gelassen sehen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.02.2018 02:19).