Zitat aus dem Urteil:
"...Hierzu findet sich etwa im Internet unter der Domain-Adresse
www.herbalife-berlin.com folgende Erläuterung für Interessenten
„Natürlich gründen Sie mit der lch-AG nicht wirklich eine
Aktiengesellschaft und wagen sich aufs Börsenparkett. "
Also wenn ein OLG jetzt zur Begründung schon HerbaLife herbeiziehen
muss, ist das bitter. Wird man denn diese MLM-Fuzzies nie mehr los.
WmS.
"...Hierzu findet sich etwa im Internet unter der Domain-Adresse
www.herbalife-berlin.com folgende Erläuterung für Interessenten
„Natürlich gründen Sie mit der lch-AG nicht wirklich eine
Aktiengesellschaft und wagen sich aufs Börsenparkett. "
Also wenn ein OLG jetzt zur Begründung schon HerbaLife herbeiziehen
muss, ist das bitter. Wird man denn diese MLM-Fuzzies nie mehr los.
WmS.