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Avatar von WurstMitSenf
  • WurstMitSenf

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Das wäre nun wirklich nicht nötig gewesen...

Zitat aus dem Urteil:

"...Hierzu findet sich etwa im Internet unter der Domain-Adresse
www.herbalife-berlin.com folgende Erläuterung für Interessenten
„Natürlich gründen Sie mit der lch-AG nicht wirklich eine
Aktiengesellschaft und wagen sich aufs Börsenparkett. "

Also wenn ein OLG jetzt zur Begründung schon HerbaLife herbeiziehen
muss, ist das bitter. Wird man denn diese MLM-Fuzzies nie mehr los.

WmS.
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