kinder können nur bestellen wenn erwachsene ihnen einen
internetzugang zur benutzung überlassen -> der anschlusseigentümer
ist schuld.
erwachsene können "drogen" bestellen; können aber stattdessen auch
schnaps kaufen und sich ganz legal damit umbringen...
also was soll der firlefanz?
internetzugang zur benutzung überlassen -> der anschlusseigentümer
ist schuld.
erwachsene können "drogen" bestellen; können aber stattdessen auch
schnaps kaufen und sich ganz legal damit umbringen...
also was soll der firlefanz?