Das Urheberrecht muß nicht zum TÜV. Es ist bei Zivilgerichten und
Verwertungsgesellschaften, sowie zuerst in den Parlamenten
unangezweifelt besser aufgehoben.
Ausgerechnet als oberster Verbraucherschützer ist untauglich, wer mit
demselben Dummschwätz daherkommt, den Verbraucherschützer den
Marketendern abzuerziehen haben. Wer hier den Maßstab, 'quod licet
iovi, non licet bovi' ansetzt, ist als Politiker unhaltbar.
Verwertungsgesellschaften, sowie zuerst in den Parlamenten
unangezweifelt besser aufgehoben.
Ausgerechnet als oberster Verbraucherschützer ist untauglich, wer mit
demselben Dummschwätz daherkommt, den Verbraucherschützer den
Marketendern abzuerziehen haben. Wer hier den Maßstab, 'quod licet
iovi, non licet bovi' ansetzt, ist als Politiker unhaltbar.