der bei einer Verkehrskontrolle derzeit als sogenanntes
Raubkopierergut gehandhabt werden könnte, weil der Konsument seine
Original-CDs schonen wollte und diese nicht im Auto mitführt?
Raubkopierergut gehandhabt werden könnte, weil der Konsument seine
Original-CDs schonen wollte und diese nicht im Auto mitführt?