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Re: Minimum 1,5 Jahre geht dann das Schnüffeln weiter.

3G-UMTS schrieb am 27. Januar 2009 14:06

> Ob es was bringt ist allerdings eine andere Frage. An dem Urteil zur
> Onlinedurchsuchung hat sich ja niemand gestört. Es wurde trotzdem
> durchgezogen. 

> 3G-UMTS

Bitte ändere Deinen letzten Satz, es muß "Sie" (die
Online-Durchsuchung) heißen, nicht "Es" (das Urteil).

Könnte mißverstanden werden.

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