kann das Verfassungsgericht sicher (und wird es hoffentlich auch
tun).
Dann nimmt der Gesetzgeber eben eine andere (Hinter)tür. Hat er ja
schon oft genug gezeigt, daß ihn die Urteile des Verfassungsgericht
nicht unbedingt beeindrucken.
tun).
Dann nimmt der Gesetzgeber eben eine andere (Hinter)tür. Hat er ja
schon oft genug gezeigt, daß ihn die Urteile des Verfassungsgericht
nicht unbedingt beeindrucken.