Chaträume für Jugendliche müssen nach einer jetzt veröffentlichten
Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 26. April 2004 effektiv
für Erwachsene gesperrt sein. Nicht effektiv seien Systeme, bei denen
der Nutzer die Sperre allein durch ein Dongle überwinden kann,
teilte das Gericht am heutigen Mittwoch mit. Damit wurde die Revision
eines Chatroomanbieters gegen eine Verurteilung zu 1600 Euro
Geldstrafe als unbegründet verworfen.
Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem ein ermittelnder
Kriminalbeamter die Sperre eines Chatrooms im Internet allein dadurch
überwunden hatte, dass er die USB-Dongle-gestützte
Authentifizierungsfunktion durch eine Dongle-Bestellung bei AOL
überwand. Er gab vor diesen Dongle für seinen Sohn zu benötigen
obwohl er unverheiratet ist und keine Kinder hat.
Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 26. April 2004 effektiv
für Erwachsene gesperrt sein. Nicht effektiv seien Systeme, bei denen
der Nutzer die Sperre allein durch ein Dongle überwinden kann,
teilte das Gericht am heutigen Mittwoch mit. Damit wurde die Revision
eines Chatroomanbieters gegen eine Verurteilung zu 1600 Euro
Geldstrafe als unbegründet verworfen.
Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem ein ermittelnder
Kriminalbeamter die Sperre eines Chatrooms im Internet allein dadurch
überwunden hatte, dass er die USB-Dongle-gestützte
Authentifizierungsfunktion durch eine Dongle-Bestellung bei AOL
überwand. Er gab vor diesen Dongle für seinen Sohn zu benötigen
obwohl er unverheiratet ist und keine Kinder hat.