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Verkaufsangebot bei eBay immer "unter Vorbehalt"
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22.02.2014
22:14
thewriter2009
Bei ebay verkauft man am besten unter falschem Namen
22.02.2014
02:14
Wurstmensch
BegrĂĽndung erst im Rechtsstreit -> Klage provoziert??
+
21.02.2014
23:24
snopo
Soso, und dass das mit der Zulassung stimmt, lieĂźe sich doch beweisen, oder?
(1)
+
21.02.2014
21:44
Kestral
ebay wird eben ein richtiger "Handelsplatz"
(1)
+
21.02.2014
18:03
Irgendjemand
Korrektur: der _Käufer_ muss grundsätzlich mit einem Abbruch rechnen
(3)
+
09.03.2014
13:07
WTM2011
Auktion war gestern ... Sofortkauf mit Preisvorschlag ist heute
(1)
+
21.02.2014
21:46
Rea List
Dann aber auch bitte Kaufen "unter Vorbehalt"
(1)
+
21.02.2014
21:55
mopsfidel
Ich finde die Entscheidung gut.
(2)
+
21.02.2014
23:46
likeme
Noch lange kein Höchstgebot erreicht
(1)
+
21.02.2014
21:22
Oberguru
UrteilsbegrĂĽndung mag stichhaltig sein; in diesem Falle aber wohl unzutreffend
(5)
21.02.2014
12:50
Evil Azrael
Abbruch und eBay AGB / Höchstgebot vs Marktwert
+
21.02.2014
15:10
cassiel
Toll, wenn ich erst klagen muss um herauszufinden ob ein "berechtigter" Grund
(6)
+
21.02.2014
20:58
Boris die Klinge
ich beende häufiger mal Auktionen
(10)
21.02.2014
11:59
rorei808
Damit muss man auch rechnen:
+
21.02.2014
13:19
unbekannter Benutzer
Ich verstehe es nicht...
(3)
+
21.02.2014
21:14
bickerdyke
Wäre berechtigt, wenn glaubhaft.
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