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  1.   thewriter2009   Bei ebay verkauft man am besten unter falschem Namen
  2.   Wurstmensch   Begründung erst im Rechtsstreit -> Klage provoziert??
  3. + snopo   Soso, und dass das mit der Zulassung stimmt, ließe sich doch beweisen, oder? (1)
  4. + Kestral 40 ebay wird eben ein richtiger "Handelsplatz" (1)
  5. + Irgendjemand   Korrektur: der _Käufer_ muss grundsätzlich mit einem Abbruch rechnen (3)
  6. + WTM2011   Auktion war gestern ... Sofortkauf mit Preisvorschlag ist heute (1)
  7. + Rea List 60 Dann aber auch bitte Kaufen "unter Vorbehalt" (1)
  8. + mopsfidel   Ich finde die Entscheidung gut. (2)
  9. + likeme   Noch lange kein Höchstgebot erreicht (1)
  10. + Oberguru 40 Urteilsbegründung mag stichhaltig sein; in diesem Falle aber wohl unzutreffend (5)
  11.   Evil Azrael   Abbruch und eBay AGB / Höchstgebot vs Marktwert
  12. + cassiel   Toll, wenn ich erst klagen muss um herauszufinden ob ein "berechtigter" Grund (6)
  13. + Boris die Klinge -60 ich beende häufiger mal Auktionen (10)
  14.   rorei808   Damit muss man auch rechnen:
  15. + unbekannter Benutzer 40 Ich verstehe es nicht... (3)
  16. + bickerdyke   Wäre berechtigt, wenn glaubhaft. (1)
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