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Avatar von evilk666
  • evilk666

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2002

"Anreize" ... na was da wohl raus wird?

<<<Nutzern, die etwa bei illegalen Filesharing-Aktivitäten erwischt
werden, soll nur eine Frist von 15 Tagen eingeräumt werden, um ihre
Unschuld zu beweisen. [...] Darüber hinaus erhielten die Beamten der
Aufsichtsbehörde bis zu 50-prozentige Zusatzzahlungen beim Aufspüren
von Copyright-Sündern.>>>

Na das ist ja eine prächtige Kombination: Verschulden nicht
nachweisen zu müssen und dafür auch noch Belohnungen aussetzen.
Einzig der Umstand, ob es dem Beschuldigten gelingt, seine Unschuld
zu beweisen, ist ausschlaggebend für die Belohnung. Ob der
Beschuldigte nun tatsächlich schuldig ist, spielt keine Rolle.

Ganz großartig.

Bei uns ist das in Ansätzen aber auch so. Die Abmahnkanzleien
verdienen sich dusselig. Sie legen ihre nicht selten auch falschen
Ermittlungsergebnisse vor, die den Gerichten üblicherweise reichen.
Da bleibt den Beschuldigten auch nur, ihre Unschuld zu beweisen.

Der derzeit wirksame praktische Schutz ist die große
Bevölkerungsmasse, so dass es relativ unwahrscheiunlich ist,
irrtümlich ins Fadenkreuz zu geraten. Und wenn doch mal ein
Unschuldiger das Pech hat: tja, dann ist es halt jemand anderes, ein
anonymes Schicksal eines Fremden, das einen nicht weiter tangiert...
:-/


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