Wer jetzt für seinen PC "Schundfunkgebühren" abdrückt, sollte bei
jeder Zahlung mit angeben, daß er dies unter Vorbehalt tut, und bei
GEZeiten darauf hinweisen, im Falle einer negativen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes die Gebühren zurückzufordern. Und das mit
derselben Gewalt, wie die GEZ ihren Schwarm auf die Gebührenzahler
hetzt.
jeder Zahlung mit angeben, daß er dies unter Vorbehalt tut, und bei
GEZeiten darauf hinweisen, im Falle einer negativen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes die Gebühren zurückzufordern. Und das mit
derselben Gewalt, wie die GEZ ihren Schwarm auf die Gebührenzahler
hetzt.