Ansicht umschalten
Avatar von Heisasa
  • Heisasa

mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.2004

Zahlung unter Vorbehalt

Wer jetzt für seinen PC "Schundfunkgebühren" abdrückt, sollte bei
jeder Zahlung mit angeben, daß er dies unter Vorbehalt tut, und bei
GEZeiten darauf hinweisen, im Falle einer negativen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes die Gebühren zurückzufordern. Und das mit
derselben Gewalt, wie die GEZ ihren Schwarm auf die Gebührenzahler
hetzt.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten