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  • Osmin

68 Beiträge seit 26.06.2000

Rechtstaatsprinzip?

Soso, noch nicht veröffentlichte Gesetze können also rückwirkend
gelten?
Zumindest im Strafrecht sollte das ganz klar dem Rechtsstaatsprinzip
widersprechen. Besser wäre es, wenn das Verfassungsgericht
klarstellen, daß sowas überhaupt nicht geht.


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