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  • Jens_1

39 Beiträge seit 13.01.2002

Bindung der Rufnummer "nicht mehr an eine bestimmte physische Adresse"

Zitat aus der Meldung:
"Anschlüsse sollen demnach nicht mehr an eine bestimmte physische
Adresse, sondern nur grundsätzlich an Wohnort oder Firmensitz
gebunden sein."

Den Satz verstehe ich nicht ganz.
Eine Firma mit Hauptsitz in Stadt A hat auch Filialen in Stadt B und
C. Dürfte sie demnach in B und C auch Rufnummern der Stadt A
erhalten? Oder ist das jetzt überinterpretiert? ;-)

Jens
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