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  • WurstMitSenf

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: Durch das SW-Update entsehen den Fahrzeugbesitzern keinerlei Nachteile!

Klugscheisserei:
Lebensmittel, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen ist, dürfen nicht mehr verkauft werden, § 7a Abs. 4 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, z.B. Hackfleisch.

Bei Frischmilch gilt aber ein Mindesthaltbarkeitsdatum, insofern bleibt es bei einem Verkauf nach dessen Ablaufdatum bei einer Hinweispflicht.

WmS

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