Klugscheisserei:
Lebensmittel, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen ist, dürfen nicht mehr verkauft werden, § 7a Abs. 4 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, z.B. Hackfleisch.
Bei Frischmilch gilt aber ein Mindesthaltbarkeitsdatum, insofern bleibt es bei einem Verkauf nach dessen Ablaufdatum bei einer Hinweispflicht.
WmS