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  • jojoax

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2000

Die Begriffe ABE und Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes

sagen auch den Trollen was?

ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis
Bestimmtheisgrundsatz: eisernes Prinzip, daß einmal unbeschränkt und unbefristet erteile gesetzliche Regelungen nicht mehr verändert werden können. Ätshce Bäts: Genehmigt ist genemigt, später wiederrufen ist enteignet. Da hat das Grundgesetz sehr viel dagegen.

Ein Stuttgarter, der ein Dieselauto besitzt, kann also auf Enschädigung durch den Gesetzgeber Klagen und wird 100% wegen dem Totalschaden, der durch Staatshandeln verursacht wurde, entschädigt.

Der Erste wird es schwer haben, aber er/sie wird da gewinnen. Gesetz ist eindeutig.
Sollte nur kein VW Diesel sein, da wurde die nachweislich ABE durch einen Betrug erschlichen, ist also quasi nie erteilt worden. IMHO haben die VW Diesel keine gĂĽltige ABE.

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