ebenfalls die endgültige und Bundesweit gültige Merkbefreiung und
braucht zur Verlängerung Derselben nicht mehr bei dem zuständigen
Bundesamt vorstellig zu werden , da die erteilte Merkbefreiung
lebenslang Gültigkeit hat..!
   :-)))
MfG  (Musisch freiberufliche Geigerzähler)
braucht zur Verlängerung Derselben nicht mehr bei dem zuständigen
Bundesamt vorstellig zu werden , da die erteilte Merkbefreiung
lebenslang Gültigkeit hat..!
   :-)))
MfG  (Musisch freiberufliche Geigerzähler)