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  • Starlord

mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.2000

Unwissenheit Schütz nicht vor Strafe

 Unwissenheit schütz nicht vor Strafe, so steht es im Deutschen Gesetz
und sehr schön, ist es anzusehen wie der Herr Abmahnguru, nun seine
Eigene Medizin zu schmecken bekommt, fehlt nur noch ein Knallhartes
Urteil, das dem Mann entgültig die Arbeit entzieht!

Starlord


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