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  • unbuerger

555 Beiträge seit 20.01.2007

Re: Vertragsfreiheit

hurgaman2 schrieb am 15. Dezember 2008 18:54

> >Was ist das für ein Argument?

> Das entscheidende. Nur Monopole können gesetzlich zu Verträgen
> gezwungen werden, wenn es um Grundbedürfnisse der Bürger geht.
> Da es mehr als eine Bank gibt, gibt's kein Monopol, Argumentation
> hinfällig.
>
Dazu sage ich nur:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kartellrecht

> >Es gibt ja auch mehr als einen Strom-
> >oder Telefonanbieter, die Netzagentur greift trotzdem erheblich in
> >deren Vertragsfreiheit ein.

> Nein, überhaupt nicht. Niemand muss Dir Strom oder Telefon geben.
>
Gerade bei Strom und Telefon ist es durchaus der Fall, dass die
Anbieter einen Vertrag mit dir schließen MÜSSEN, falls ihre
Interessen nicht im ERHEBLICHEN Maße darunter leiden würden.

> Spätestens wenn Du deine Rechnung nicht bezahlst wirst Du
> feststellen, dass diese Anbieter sehr wohl die Freiheit haben, dich
> nicht als Kunden haben zu wollen.
>
Selbst da haben sie nicht die volle Freiheit. Jeder Stromanbieter ist
z.B. VERPFLICHTET bei Nichtzahlung eine einvernehmliche Lösung mit
dem Kunden zu suchen, bevor er ihm Strom abschalten darf.

> >Das habe ich nicht verstanden. Die Schufa wurde gegründet, damit die
> >Banken Absprachen treffen können?

> Die Schufa _ist_ die Bankenabsprache. "Schutz_gemeinschaft_ für
> allgemeine Kreditsicherung". Eine Gemeinschaft aller Banken.

Schufa ist eine eigenständige von Kreditwirtschaft getragene AG, wenn
Du unter "Absprache" Abstimmungen der Aktionärsversammlung meinst, so
ist die Formulierung um so weiter daneben. Kartellrechtlich relevante
(illegale) Absprachen waren gemeint, die den Kunden zum Unterzeichnen
der Schufa-Klausel zwingen.

> >Ebensowenig aber gibt es ein Grundrecht auf Schutz vor Betrug,

> Doch, das gibt es. Jedermann und jede Firma darf sich vor Betrug
> schützen. Das ist der Zweck der Schufa.
>
Entschuldige, das ist aber ziemlicher Unsinn. Zum einen, dass man
sich vor Betrug schützen darf, impliziert weder ein Grundrecht noch
steht einem die Auswahl der Mittel völlig frei. Zum anderen Zweck der
Schufa hat mit Betrugsschutz nur mittelbar etwas zu tun, ihr
Hauptgeschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu
schützen.

> >Das wirklich Illegale an Schufa (um zum Thema "informationelle
> >Selbstbestimmung" zurückzukommen) ist, dass der Verbraucher keinen
> >Einfluß auf die Datenspeicherung hat.

> Nein, das ist nicht illegal. Du kannst der Speicherung jederzeit
> widersprechen.

> >Alle meine Versuche Datenlöschung oder
> >-Korrektur zu erwirken verliefen jedoch im Sande, die einzige
> >Möglichkeit war die Klage, die zu heute seit 2,5 Jahren anhängt,
> >währenddessen die (unzutreffenden Daten) immer noch bei Schufa
> >abrufbar sind.

> Fehler passieren, so schlimm sich das anhört. Das Verfahren wirst Du
> gewinnen, wäre nicht das erste.
>
Fehler? Laut Schufa seien die Einträge kein Fehler, sondern reguläre
Datensätze und deren Korrektur stehe mir nicht zu. Dieses Vorgehen
ist natürlich gesetzeswidrig, es fehlt allerdings eine
Gerichtsentscheidung.

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