Aus dem Artikel:
"Im weiteren Verlauf beleuchtete das Gericht den zweiten
Themenkomplex, nämlich die Nutzung der Daten. Stellung nehmen unter
anderem die Chefs von BSI, BKA und Bundesnetzagentur. Außerdem kamen
Vertreter der Medienindustrie zu Wort."
Das ist seeehr gut, zeigt es doch ganz klar, in welche Richtung es
tatsächlich geht. Nachdem das Verfassungsgericht aber vorerst verfügt
hatte, daß der Abruf der Daten bis auf weiteres nur bei besonders
schweren Straftaten zulässig sei, dürften die Argumente der
Medienindustrie effektiv nur eine ablehnende Haltung bei den Richtern
hervorrufen.
"Im weiteren Verlauf beleuchtete das Gericht den zweiten
Themenkomplex, nämlich die Nutzung der Daten. Stellung nehmen unter
anderem die Chefs von BSI, BKA und Bundesnetzagentur. Außerdem kamen
Vertreter der Medienindustrie zu Wort."
Das ist seeehr gut, zeigt es doch ganz klar, in welche Richtung es
tatsächlich geht. Nachdem das Verfassungsgericht aber vorerst verfügt
hatte, daß der Abruf der Daten bis auf weiteres nur bei besonders
schweren Straftaten zulässig sei, dürften die Argumente der
Medienindustrie effektiv nur eine ablehnende Haltung bei den Richtern
hervorrufen.