Nach aktueller Urteilslage ist nur derjenige in die zivilrechtliche
Haftung zu nehmen, der sein Netz nicht hinreichend verschlüsselt.
Dass die unsicheren Standards auslaufen, ist dabei durchaus
hilfreich.
Also wo ist das Problem? Verschlüsselt doch einfach alle bisher
offnen WLANs und veröffentlicht dann die Zugangsdaten...
Gruß, Alex
Haftung zu nehmen, der sein Netz nicht hinreichend verschlüsselt.
Dass die unsicheren Standards auslaufen, ist dabei durchaus
hilfreich.
Also wo ist das Problem? Verschlüsselt doch einfach alle bisher
offnen WLANs und veröffentlicht dann die Zugangsdaten...
Gruß, Alex