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  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Wahlen mit Wahlcomputern der Firma Nedap sind nicht verfassungsgemäß....

da für jeden die wahl nachvollziehbar sein muss, und dieses, wegen
der fehlenden informationen, wie die software die eingegebenen daten
zählt, nicht gegeben ist.

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ist doch ganz einfach.

bei den nächsten wahl mit wahlcomputer einspruch einlegen einlegen,
und von der wahlprüfungskommision eine fachlich _richtige_ erklärung
des vorganges verlangen.

(da dürfte auch 'klein doofie', dem die papierwahl nach ausreichnder
erklärung jetzt (endlich) klar ist, verlangen ;-)
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