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mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2000

EuGH-Urteil hat weder mit Datenschuz noch mit "Recht auf Vergessen" zu tun...

Es ist schlichtweg mal wieder die Demonstration eines Gerichts, das
in einem Punkt das Rechtssystem nicht verstanden hat. Es ist nicht
die Aufgabe des Rechtssystem bei einem Missstand einfach einseitig
eine Haftung oder Zuständigkeit "herbei zu zwingen", wenn die
Mathematik und die Logik das nicht zulassen, sondern es muss unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten eine für alle faire Lösung
herbeiführen. Das hat der EuGH aber genau nicht getan und ist damit
seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Hätte man außerdem die Frage der Zuständigkeiten von internationalen
Unternehmen klären wollen, hätte man dies ebenfalls völlig anders und
auch umfassend tun müssen, auch das ist nicht erfolgt.

Hinsichtlich des konkreten Falles versagt das Urteil zu 100%: zwar
wird nun ein Diensteanbieter im Internet zu einer Sperre gezwungen,
aber das löst das Problem für den Kläger ohnehin nicht. Das Urteil
ist trivial zu umgehen durch ein Recherche-Programm, das auf dem
Rechner des Suchenden (und nicht im Internet beim Diensteanbieter)
die einzelnen, verteilten Suchmaschinen (z. B. von Zeitungsarchiven)
durchprobiert und miteinander verbindet. Ein solches Programm wird
dann vom Suchenden gestartet, weshalb es gerichtlich nicht mehr
eingeschränkt werden kann. Unter Verfügbarkeit eines solchen
Programmes würde also jeder wieder Informationen in Zeitungsarchiven
sofort finden, die lediglich aus dem Suchindex eines
Suchmaschinenanbieters genommen worden sind.

Es ist davon auszugehen, dass genau solche Recherche-Programme von
denjenigen angeschafft werden, gegen deren Neugier das Urteil helfen
sollte: Personalabteilungen, Banken und Auskunfteien, Versicherungen,
Arbeitsagenturen etc.

Auf der anderen Seite würden manche Betroffene, die mit so einem
Programm nicht suchen, dann womöglich irreguläre Ablehnungen gar
nicht als solche erkennen und entsprechend auch nicht juristisch
dagegen vorgehen. Genau das ist ja zum Beispiel auch das zentrale
Problem mit der Schufa.

Beim Datenschutz geht es darum, dass Unternehmen und Behörden sich
unzulässige Informationen nicht beschaffen dürfen und dies auch nicht
können - weder kann es um die "Unterdrückung" von Informationen
gehen, über die die Öffentlichkeit Bescheid wissen muss noch um das
"Verstecken" von Informationen in Unternehmen und Behörden.

MFG/Z

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