Niederrheinischer Patriarch schrieb am 9. November 2009 17:54
> fizliputzli schrieb am 9. November 2009 17:40
>Â
> > einer funktionierenden Infrastruktur ist eine Kernaufgabe des Staates
> > wofür er von seinen Bürgern Steuermittel erhält.
>Â
> Das soll er ja auch weiterhin tun. Nur muss der Staat diese
> Infrastruktur seinen Bürgern keineswegs kostenlos überlassen,
> insbesondere dann nicht, wenn das Angebot an Infrastruktur die
> Nachfrage übersteigt.
>Â
Wie schon mehrfach erwähnt sind Straßen Gemeineigentum und werden
lediglich von Staatlichen Instututionen und zwar verschiedenen
verwlatet und unterhalten.
> Telefonieren war früher, als die Telekom noch die Post war und von
> einem Minister geleitet wurde, auch nicht umsonst, es war sogar viel
> teurer als heute. Und die Preise waren sogar abhängig von der
> Nachfrage, tagsüber teuer, abends preiswert und nachts billig.
>Â
Dieser Vergleich hinkt gewaltig, da die Post tatsächlich Eigentümer
der technischen Infrastruktur (TK Kabelnetz) ist und war, was
übrigens Konsequenzen hat für TK Kabelgebunden InternetProvider, der
Backbone-Traffic muss weiterhin teuer an den tatsächlichen
Netzbetreiber bezahlt werden.
Die tatsächliche Entflechtung (Verbilligung) hat erst durch neue
Netzbetreiber (Kabel-Digital, ARCOR(eh. Mannesmann Bahnnetz)) und
diverse Funknetzanbieter und Ähnliches stattgefunden.
> > Soweit die Fakten.Â
>Â
>Â Genau.
Im Übrigen stellt sich die Farge: Wie soll das Gemeineigentum in eine
"private" Nutzung (Ausbeutung) überfĂĽhrt werden?Â
(Lassen sich Staatliche Aufgaben vollständig privatisieren?)
Übrigens : Der Staat sind wir alle (Staatbürger der Bund.Rep.D.). Die
Sataatlichen institutionen sind lediglich beauftragte Vertreter und
unserem "dem Gemein-" Wohl verpflichtet.
- Verkauf an eine Betreubergesellschaft und Eintreiben von
NutzungsgebĂĽhren?
- Vermietung der "Ausbeutungsrechte"?
Wer übernimmt dann die Gefährdungshaftung?
Wer gewährleistet die Wiederherstellung oder eingeschränkte Nutzung
im Katastrophenfall?
Was ist mit staatlichen Sonderrechten (auf allen Ebenen) zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung?Â
Was passiert im "Verteidigungsfall" oder heist das jetzt Anders (neue
Sprachregelung seit Guttenberg)?
> fizliputzli schrieb am 9. November 2009 17:40
>Â
> > einer funktionierenden Infrastruktur ist eine Kernaufgabe des Staates
> > wofür er von seinen Bürgern Steuermittel erhält.
>Â
> Das soll er ja auch weiterhin tun. Nur muss der Staat diese
> Infrastruktur seinen Bürgern keineswegs kostenlos überlassen,
> insbesondere dann nicht, wenn das Angebot an Infrastruktur die
> Nachfrage übersteigt.
>Â
Wie schon mehrfach erwähnt sind Straßen Gemeineigentum und werden
lediglich von Staatlichen Instututionen und zwar verschiedenen
verwlatet und unterhalten.
> Telefonieren war früher, als die Telekom noch die Post war und von
> einem Minister geleitet wurde, auch nicht umsonst, es war sogar viel
> teurer als heute. Und die Preise waren sogar abhängig von der
> Nachfrage, tagsüber teuer, abends preiswert und nachts billig.
>Â
Dieser Vergleich hinkt gewaltig, da die Post tatsächlich Eigentümer
der technischen Infrastruktur (TK Kabelnetz) ist und war, was
übrigens Konsequenzen hat für TK Kabelgebunden InternetProvider, der
Backbone-Traffic muss weiterhin teuer an den tatsächlichen
Netzbetreiber bezahlt werden.
Die tatsächliche Entflechtung (Verbilligung) hat erst durch neue
Netzbetreiber (Kabel-Digital, ARCOR(eh. Mannesmann Bahnnetz)) und
diverse Funknetzanbieter und Ähnliches stattgefunden.
> > Soweit die Fakten.Â
>Â
>Â Genau.
Im Übrigen stellt sich die Farge: Wie soll das Gemeineigentum in eine
"private" Nutzung (Ausbeutung) überfĂĽhrt werden?Â
(Lassen sich Staatliche Aufgaben vollständig privatisieren?)
Übrigens : Der Staat sind wir alle (Staatbürger der Bund.Rep.D.). Die
Sataatlichen institutionen sind lediglich beauftragte Vertreter und
unserem "dem Gemein-" Wohl verpflichtet.
- Verkauf an eine Betreubergesellschaft und Eintreiben von
NutzungsgebĂĽhren?
- Vermietung der "Ausbeutungsrechte"?
Wer übernimmt dann die Gefährdungshaftung?
Wer gewährleistet die Wiederherstellung oder eingeschränkte Nutzung
im Katastrophenfall?
Was ist mit staatlichen Sonderrechten (auf allen Ebenen) zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung?Â
Was passiert im "Verteidigungsfall" oder heist das jetzt Anders (neue
Sprachregelung seit Guttenberg)?