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  • Volkszyniker

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2011

Bestimmte technische Maßnahmen

"Bestimmte technische Maßnahmen kann das Gericht nicht anordnen; die
Auswahl obliegt dem Provider."

So wirksam wie Brot gegen Gammastrahlung.

Wie wäre es mit:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund von Anordnungen wurden wir in die Pflicht genommen, den
Zugang zu dieser Webseite zu blockieren. Aufgrund des hohen Aufwands
ist dies jedoch nur per DNS möglich, weswegen der Einsatz eines <a
href="http://www.wikileaks.org/wiki/Alternative_DNS/de"
target="_blank">alternativen DNS-Providers</a> zur Folge trägt, dass
wir diese Sperre nicht aufrecht erhalten & umsetzen können.

Wir bitten dies zu entschuldigen.

i.V. XYZ
Providerdeinerwahl.at

Oder ganz banal gesprochen: Die notwendige Wirksamkeit der Sperre ist
NIRGENDWO(!) festgesetzt! Und wenn der Provider seine Kunden nicht
verlieren will, wird er es ähnlich machen wie oben beschrieben.

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