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  • nobbli

601 Beiträge seit 27.06.2005

Auf ein Neues, ...

das wäre dann wieder, nach Verabschiedung durch den Bundestag, eine
neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wert. 
Ich wäre dabei.
Es sei denn, irgendeiner der nicht pflichtvergessenen Abgeordneten
oder dazu Berechtigte treten eine Normenkontrollklage los.

Schaun mer mal.

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