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  • Hasemann

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2004

Windows 98 auf einem Pentium II von 1998

Der gute Mann schaut sich bestimmt geklaute Videos an, eine Diaschau
hat ja auch etwas...
Gut, daß die Gerichte noch den gesunden Menschenverstand walten
lassen. Leider haben sie den technischen Aspekt offensichtlich nicht
gewürdigt. Ich habe noch 'ne Kiste von 1996 mit Pentium I im Keller,
fürs Internet. Wäre ich gewerblich tätig, würde die GEZ ihn wohl auch
als neuartiges Empfangsgerät für HD-Video einstufen.
Im übrigen können doch keine Gebühren für unaufgefordert ins Netz
gestellte Inhalte verlangt werden. Niemand hat die Ö-R geheißen, das
Programm übers Netz zu verbreiten, es war nur ihre Lust an der
Selbstdarstellung. Es verstößt außerdem gegen das Prinzip der
Gleichbehandlung, wenn die ganze Welt bei ARD und ZDF in der ersten
Reihe sitzt (oder in die ersten Sitze reihert) und keine Gebühren
zahlen muß.
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