Erst nach 3 Jahren Mitgliedschaft kann ein Staat, schriftlich, seinen Austritt erklären, und dann beginnt eine 1-jährige Wartefrist.
Wie sich herausgestellt hat, endet diese Frist exakt einen Tag nach der nächsten Präsidentschaftswahl. Der neue Präsident könnte also, in einem Eilerlass, zusammen mit dem Kongress, die Entscheidung am letzten Tag kippen.