Ansicht umschalten
Avatar von O'Neil
  • O'Neil

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2001

Re: Was sagt die GEMA dazu?

Die müssen die Gebühr nicht zahlen, da sie das Musikstück ja nicht
verbreiten oder vorführen. Es muss alerdings der Vorsummer eventuell
zahlen, da er das Musikstück so dritten zugänglich macht ;-)


O'Neill
Bewerten
- +
Ansicht umschalten