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Avatar von diwh
  • diwh

mehr als 1000 Beiträge seit 02.12.2016

Re: Selbstschutz / Vermummungsverbot

Wenn ich richtig liege, gilt das Vermummungsverbot nur in Ausnahmefällen, also zB. bei der Teilnahme an Demonstrationen oder vor Gericht.

Zudem: Zieh dir eine Burka an. Du wirst sicher schief angeschaut, wenn du dich aus Gründen der Privatsphäre oder des Datenschutzes vermummst, wenn du aber aus Gründen schweren Realitätsverlustes (aka "Religionen") eine Burka trägst, muss man dir Respekt für deinen Glauben entgegen bringen.

Obwohl - ich kenne mich mit dem Quatsch nicht so gut aus, sind Burkas für Männer überhaupt existent? Andererseits ist das auch egal, es sieht ja niemand mehr dein Geschlecht.

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