Ansicht umschalten
Avatar von patlkli
  • patlkli

28 Beiträge seit 01.02.2009

Re: Wer widerspricht zahlt...

Es ist immernoch erlaubt, Bilder von Hausfassaden zu schießen. Daran
ist nichts privatsphärentechnisch schützenswertes, da man dasselbe
auch sieht, wenn man sich in der Öffentlichkeit auf die Straße
stellt.

Die Widerspruchsfrist ist ein reines Entgegenkommen von Google und
basiert auf keiner gesetzlichen Vorgabe.

Google hat sogar das Recht zur Nutzung dieser Bilder. Somit ist ein
Widerspruch eine Einschränkung der Rechte von Google, nicht
andersrum.
Das Tolle an der Öffentlichkeit ist nämlich die *implizite*
Nutzungserlaubnis für die Allgemeinheit.

Sollte nun wieder eins unserer regulierungswütigen Organe zum Zuge
kommen und meinen diese implizite Nutzungserlaubnis abschaffen zu
müssen und eine explizite Zustimmungsform einführen zu müssen, stell
ich mich sofort auf die Straße und zieh jedem eine Tüte über den
Kopf, weil er meine Hausfassade nicht sehen darf.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten