Das war ein Vertragsverstoß, und da sind selbstverständlich die
Gerichte zuständig.
Hier haben konkret die Amis gegen die Registrierungsbedingungen von
Eurid verstoßen. Nur dass nicht Eurid klagt, sondern die Belgier. Was
bei Domainstreitigkeiten das Übliche ist, die Registry lässt sich da
vor Gericht vertreten. (Macht ja auch Sinn, wenn nicht die Registry
klagt, sondern der durch den Regelverstoß benachteiligte Dritte.)
Kann sein, dass sie bei .eu das Ganze nochmal durch extra Gesetze
abgesichert haben. Das ist dann aber eher dazu, dass Eurid die Regeln
nicht ändern kann und auch dazu, dass bei Streitigkeiten
einheitliches Recht gilt; bei Länderdomains sind solche
Begleitgesetze sehr unüblich (für .de gibt's das beispielsweise
nicht, da findet nur Auslegung bestehenden Rechts statt und das
reicht offenbar auch).
Gerichte zuständig.
Hier haben konkret die Amis gegen die Registrierungsbedingungen von
Eurid verstoßen. Nur dass nicht Eurid klagt, sondern die Belgier. Was
bei Domainstreitigkeiten das Übliche ist, die Registry lässt sich da
vor Gericht vertreten. (Macht ja auch Sinn, wenn nicht die Registry
klagt, sondern der durch den Regelverstoß benachteiligte Dritte.)
Kann sein, dass sie bei .eu das Ganze nochmal durch extra Gesetze
abgesichert haben. Das ist dann aber eher dazu, dass Eurid die Regeln
nicht ändern kann und auch dazu, dass bei Streitigkeiten
einheitliches Recht gilt; bei Länderdomains sind solche
Begleitgesetze sehr unüblich (für .de gibt's das beispielsweise
nicht, da findet nur Auslegung bestehenden Rechts statt und das
reicht offenbar auch).