Subzero schrieb am 9. April 2009 10:02
> Und hoffentlich eine Adresse bei einem Freemailer, der keine Fragen
> stellt, besorgen UND ihm einprügeln, daß er, wenn
> $_irgendeine_Webseite eine Adresse etc von ihm will, er Donald Duck,
> Dukatenweg 12, Entenhausen anzugeben hat.
Das Problem bei falscher Adresse aber zuordenbarer IP ist aber, dass
genau das eine strafbare Handlung ist. Es _könnte_ sich einer finden,
der das als Betrug wertet (siehe §263 bzw. 263a) und genau dann kommt
die Staatsanwaltschaft ins Spiel, die die IP-Adresse einem Anschluss
und damit einer Person zuordnen kann.
Ich würde keine falschen Daten bei Bezahlseiten angeben wenn meine
IP-Adresse zuordenbar ist.
> Und hoffentlich eine Adresse bei einem Freemailer, der keine Fragen
> stellt, besorgen UND ihm einprügeln, daß er, wenn
> $_irgendeine_Webseite eine Adresse etc von ihm will, er Donald Duck,
> Dukatenweg 12, Entenhausen anzugeben hat.
Das Problem bei falscher Adresse aber zuordenbarer IP ist aber, dass
genau das eine strafbare Handlung ist. Es _könnte_ sich einer finden,
der das als Betrug wertet (siehe §263 bzw. 263a) und genau dann kommt
die Staatsanwaltschaft ins Spiel, die die IP-Adresse einem Anschluss
und damit einer Person zuordnen kann.
Ich würde keine falschen Daten bei Bezahlseiten angeben wenn meine
IP-Adresse zuordenbar ist.