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  • unbekannter Benutzer

6 Beiträge seit 11.01.2003

Re: abmahnung rückwirkend rechtmäßig? [dringend]

ein nachtrag noch:
nehmen wir mal an, ich schreiben an den rechtsanwalt, daß ich die
domain gegenwärtig garnicht besitze, und deswegen nicht auf die
abmahnung eingehen kann.
besteht die gefahr, daß der anwalt es direkt zu einem rechtsstreit
kommen läßt? das möchte ich unter keinen umständen, da es um einen
streitwert von 100000 euro geht....

lieben dank für ihre antworten!
internetzmann.
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