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6 Beiträge seit 11.01.2003

abmahnung rückwirkend rechtmäßig? [dringend]

hallo community!

ich habe ein großes problem.
ende letzten jahres hatte ich eine domain reserviert und einige
wochen auch einen banner darauf geschaltet. der name ähnelte dem
einer größeren firma.

dezember kündigte ich die domain beim provider. 2-3 wochen später war
auch der denic-eintrag gelöscht. 

nun bekam ich eine abmahnung. ich soll 1200 euro zahlen. außerdem
soll ich die domain der firma geben, die den ähnlichen namen hat. die
kanzlei bezieht sich auf KW50. 

nun die frage: ist es rechtmäßig in dieser form RÜCKWIRKEND die
abmahngebür zu fordern? 
außerdem: ich bin garnicht mehr besitzer der domain. insofern kann
ich auch nicht unterschreiben, daß ich die domain der firma
überschreibe - das soll ich laut anschreiben.
ich gehe davon aus, daß der anwalt im glauben ist, daß die domain
nachwievor auf mich bei denic eingetragen ist, denn er schreibt, daß
ein deaktivieren meiner seite nicht reichen würde, weil ich diese
jederzeit wieder aktivieren könnte. dem ist nicht so, weil ich die
domain nicht besitze. JEDERMANN könnte die domain auf sich
registrieren. es macht aus meiner sicht keinen sinn, mich abzumahnen.
es sei denn, es ist erlaubt, abmahnungen zu verhängen, die sich auf
einen vergangenen zeitpunkt beziehen, in dem man noch den
denic-eintrag hatte...

was ist ihre meinung? ist die kanzlei im recht mit ihrer abmahnung?

was soll ich tun? die firma direkt anrufen und denen sagen, daß ich
die domain garnicht mehr habe und um aufhebung der abmahnung bitten?
ich habe den eindruck, daß die kanzlei sich damit geld verdienen
möchte.

1000 dank für ihre kompetenten antworten!!
internetzmann.
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