Hallo Spezialisten: hat das mal jemand genauer angeschaut, wie die
sich das vorstellen?
> Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten
> einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Bürger würden dann
> einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES
> abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der
> Behörde sein.
Dieser Behördenmensch soll da also mit meinem guten Namen
unterschreiben -
seh ich das Richtig?
Heute unterschreibt er dann bei ELENA,
morgen bei seiner monatlichen Be*te U*se-Bestellung,
und übermorgen im Amsterdam-Shop. Prost!
sich das vorstellen?
> Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten
> einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Bürger würden dann
> einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES
> abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der
> Behörde sein.
Dieser Behördenmensch soll da also mit meinem guten Namen
unterschreiben -
seh ich das Richtig?
Heute unterschreibt er dann bei ELENA,
morgen bei seiner monatlichen Be*te U*se-Bestellung,
und übermorgen im Amsterdam-Shop. Prost!