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  • blabla0815

mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2005

Einen Dritten mit Hilfe der eigenen Signatur Daten abholen lassen... ?

Hallo Spezialisten: hat das mal jemand genauer angeschaut, wie die
sich das vorstellen? 

> Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten 
> einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Bürger würden dann 
> einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES 
> abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der 
> Behörde sein.

Dieser Behördenmensch soll da also mit meinem guten Namen
unterschreiben - 
seh ich das Richtig?

Heute unterschreibt er dann bei ELENA,
morgen bei seiner monatlichen Be*te U*se-Bestellung,
und übermorgen im Amsterdam-Shop. Prost!


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